Musikschulförderung

Kooperationsvereinbarung

  1. Die Einrichtung der Musikschule in Schwäbisch Gmünd geht zurück auf eine Initiative des Stadtverbandes Musik und Gesang. Seit ihrer Gründung hat sich die städtische Musikschule zu einem wichtigen Bestandteil der musikalischen Grundausbildung und Förderung insbesondere von Jugendlichen entwickelt. Die Städtische Musikschule betrachtet es als ihre Aufgabe, die fachliche Kompetenz ihrer Lehrkräfte den Akteuren des musikalischen Lebens in unserer Stadt zur Verfügung zu stellen. Sie ist der naheliegende Kooperationspartner für musiktreibende Vereine der Stadt Schwäbisch Gmünd, die im Wesentlichen im Stadtverband Musik und Gesang zusammengeschlossen sind.
  2. Dem Aufbau des Stadtverbandes Musik und Gesang entsprechend, der nicht nur Instrumentalvereine, sondern auch Chöre und Tanzgruppen umfasst, besteht eine Kooperation zwischen der Musikschule und den Mitgliedsvereinen des Stadtverbandes und bezieht alle Unterrichtsangebote in den Fächern Musik, Gesang und Darstellung ein.
  3. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Stadtverband Musik und Gesang und der städtischen Musikschule Schwäbisch Gmünd können Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr eine Ermäßigung von 40% auf die Musikschulgebühren für den Unterricht auf Orchesterinstrumenten und Gesang erhalten. Die Förderung ist auf maximal 7 Jahre begrenzt. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    • Aktive Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Stadtverbandes Musik und Gesang
    • Und besonderes musikalisches Engagement des Jugendlichen (Bestätigt durch den 1. Vorsitzenden des Mitgliedvereins bzw. Nachweis durch Lehrgänge… ist durch das Antragsformular kenntlich zu machen.)
    • Und / oder Unterricht auf einem „Mangelinstrument“ (Oboe, Horn und tiefes Blech)
    • Der Unterricht auf einem Mangelinstrument wird bevorzugt gefördert
    • Der Zuschuss wird nur für Unterricht auf einem Instrument erteilt, das der Jugendliche im Mitgliedsverein spielt.
  4. Die Ermäßigung beträgt maximal 40% des Schulgeldtarifs. Bereits gewährte Ermäßigungen durch die Musikschule laut § 10 der Musikschulordnung werden mit dem Stadtverbandszuschuss verrechnet.
  5. Die Ermäßigung wird pro Schuljahr erteilt und muss jährlich neu vom Verein bis zum 01. September beantragt werden. Sie endet mit der aktiven Mitgliedschaft im Verein.
  6. Die Gewährleistung des Zuschusses obliegt dem Stadtverband Musik und Gesang, ein Rechtsanspruch besteht nicht.